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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2020 - L 11 AS 697/18 B   

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https://dejure.org/2020,75576
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2020 - L 11 AS 697/18 B (https://dejure.org/2020,75576)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.01.2020 - L 11 AS 697/18 B (https://dejure.org/2020,75576)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - L 11 AS 697/18 B (https://dejure.org/2020,75576)
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  • LSG Hessen, 26.07.2011 - L 7 AL 113/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - PKH-Ablehnung - Erfolgsaussicht im Zeitpunkt der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2020 - L 11 AS 697/18
    Dass die Antragstellerin durch die möglicherweise verzögerte Vorlage von Unterlagen ggf selbst Anlass für das einstweilige Rechtsschutzverfahren gegeben hat, ist grundsätzlich bei der Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits zu berücksichtigen, nicht hingegen bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten (vgl zur Relevanz des Kostenveranlassungsprinzips allein bei Kostenentscheidungen: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Juli 2011 - L 7 AL 113/11 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2015 - L 11 AS 261/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2020 - L 11 AS 697/18
    Zu Recht verweist die Antragstellerin darauf, dass nicht erst mit der (angedrohten) Räumung der Wohnung, für deren Erhalt die Übernahme der Mietschulden begehrt wird, Eilbedürftigkeit zu bejahen ist, sondern im vorliegenden Fall jedenfalls deswegen anzunehmen ist, weil die fristlose Kündigung bereits ausgesprochen war und zum Zeitpunkt der Antragstellung bei Gericht die vermieterseitig gesetzte Räumungsfrist zwei Wochen später, nämlich am 31. Mai 2018, ablaufen sollte (vgl auch Beschluss des Senats vom 28. Januar 2015 - L 11 AS 261/14 B -, wonach bei streitigen Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II allein aus der unter dem Niveau der Existenzsicherung liegenden Leistungsgewährung die Eilbedürftigkeit folgt, ohne dass vor der Inanspruchnahme gerichtlichen Eilrechtsschutzes eine fristlose Kündigung abzuwarten wäre).
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